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Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) hat anders als der Einzelunternehmer und der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft grundsätzlich die Möglichkeit, sich über die Kapitalgesellschaft, an der er Anteile besitzt, eine betriebliche Altersversorgung zusagen zu lassen.

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