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Betriebliche Übung

Auch sie kann Grundlage einer Versorgungszusage sein. Das Problem dabei: Dann besteht zwar ein arbeitsrechtlicher Anspruch, jedoch ohne die Möglichkeit, Aufwendungen bzw. Rückstellungen steuerlich geltend zu machen, weil die steuerliche Anerkennung stets die Schriftform voraussetzt.

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