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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, meist in der Rechtsform eines Vereins, die von einem oder mehreren Unternehmen (Gruppenunterstützungskasse) getragen wird. Daher heißen die Vereinsmitglieder auch Trägerunternehmen. Im Unterschied zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds darf sie keine Pflichtbeiträge erheben und gewährt einen Rechtsanspruch an die Begünstigten der Trägerunternehmen deshalb nur insoweit, als ihr selbst Gelder von diesen zugeflossen sind. Diese Konstellation hat den Vorteil, dass die Trägerunternehmen den Zeitpunkt flexibel gestalten, zu dem Gelder abfließen und ergo Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

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