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Pensionsrückstellungen auflösen

Es gibt mehrere Gründe, warum es vorteilhaft sein kann, Pensionsrückstellungen aufzulösen:

1. Die neuen Bewertungsvorschriften des BilMoG bewirken, dass die Bilanz in eine gewisse Schieflage
    geraten kann, was sich bei Kreditvergaben negativ auswirkt.
2. Die vorgesehenen Deckungsmittel reichen nicht aus; es tun sich Deckungslücken auf.
3. Eine Firma soll veräußert oder an einen Nachfolger übertragen werden, der diese Belastung ungern
    übernehmen möchte.

Die gelegentlich geäußerte Meinung, dass das Problem rundherum durch einen Verzicht auf die Pensionszusage bzw. den Verzicht auf den future service zu lösen sei, erweist sich nach dem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder als illusorisch. (Fundstellen: DB0404080, DB0390753 oder DB0390463)

Es gibt allerdings sehr wohl Lösungen, die Pensionsrückstellungen elegant auslagern und bei Bedarf sogar zusätzlich das Eigenkapital erhöhen. Wohlgemerkt schon vor der Leistungsphase!
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