Rufen Sie an

08 21 / 58 63 19

oder schreiben
Sie eine Mail*.

*Für Mail bitte klicken.

Pensionskasse

Sie ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Rechtlich ist sie ein eigenständiger, körperschaftssteuerbefreiter Versorgungsträger, der den Leistungsempfängern einen direkten Rechtsanspruch gewährt (§ 5 Abs. 1 Nr.3 KStG). Deshalb dürfen Unternehmen, die ihre bAV über eine Pensionskasse abwickeln, Beiträge an sie nur als Betriebsausgaben geltend machen, sofern sie auf einer in der Satzung oder im Geschäftsplan der Kasse festgelegten Verpflichtung oder auf einer Anordnung der Versicherungsaufsichtsbehörde beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen bei der Kasse dienen. (§ 4 c Abs. 1 Abs.1 EStG). Wie bei allen Durchführungswegen spart der Arbeitnehmer durch die Bruttoentgeltumwandlung Einkommensteuer und Sozialabgaben auf die eingezahlten Beiträge. Im Alter muss er die Leistungen seiner Pensionskasse gemäß § 22 Nr. 5 EStG versteuern.

zurück