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m/ntel-Regelung

Die Höhe des unverfallbaren Anteils an einer vom Arbeitgeber finanzierten bAV-Leistung wird gemäß § 2 BetrAVG nach der so genannten m/ntel-Regelung berechnet. Durch sie ermittelt man jenen Anteil an der Gesamtzusage, der dem Verhältnis der tatsächlich geleisteten Dienstzeit zur insgesamt möglichen Dienstzeit entspricht. Die Formel dafür lautet folglich: T = m/ntel x V,

in Worten: Teilanspruch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen= tätsächliche Dienstzeit bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens geteilt durch mögliche Dienstzeit von Firmeneintritt bis Rentenalter multipliziert mit dem Vollanspruch.

Ein Beispiel: Jemand tritt mit 35 Jahren in eine Firma ein und erhält dabei eine Zusage von 50.000 Euro zum 65. Lebensjahr. Im Alter von 50 Jahren, d.h. nach einer Firmenzugehörigkeit von 15 Jahren scheidet er aus.

Dann erhält er 15 (50-35) : 30 (65-35) x 50.000 Euro = 25.000 Euro als Zusage zum 65.Lebensjahr.

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