Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Im Falle einer Insolvenz eines der Mitglieder gewährleistet der PSVaG, dass laufende Renten weitergezahlt und unverfallbare Anwartschaften später im Leistungsfall bedient werden. Die hierfür erforderlichen Geldmittel haben die Mitglieder durch ihre jährlichen Beiträge aufzubringen. Die Abwicklung der Rentenzahlungen erbringt ein Versicherungskonsortium. Zu den Höchstgrenzen vgl. auch unten Pensions-Sicherungs-Verein.