Der Rentenbarwert nach Heubeck gibt den Kapitalbedarf an, den ein Unternehmen in die Lage versetzt, die Pension eines Leistungsberechtigten bis zum statistischen Lebensendalter zu zahlen. Dabei wird davon ausgegangen, dass dieser Kapitalbetrag ab Pensionsbeginn mit 6% netto p.a. angelegt wird und bis zum statistischen Lebensendalter vollständig aufgezehrt wird. Lebt der D.h. wenn der Pensionsberechtigte länger lebt, muss das Unternehmen weiteres Kapital zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen aufwenden bzw. es verbleibt ein Kapitalrestbetrag wenn der Pensionsberechtigte früher verstirbt.
Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass diese Berechnungsgrundlagen, an die die Heubeck´schen Tabellen gebunden sind weit an der Realität vorbeigehen. Sie sehen einen Rechnungszins von 6 Prozent vor.