Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kennt insgesamt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktzusage (=Pensionszusage) , Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Diese unterscheiden sich hauptsächlich durch die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und die steuerliche Behandlung voneinander.