Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (§ 1b Abs.2 S.1 BetrAVG). Anders als bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung ist hier der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Er leitet auch die Beiträge an den Versicherer weiter, egal ob sie aus dem Gehalt des Arbeitnehmers stammen (Entgeltumwandlung) oder eine Zusatzleistung des Arbeitgebers sind. Versicherte Person im Falle einer Lebensversicherung ist aber der Arbeitnehmer.