Rufen Sie an

08 21 / 58 63 19

oder schreiben
Sie eine Mail*.

*Für Mail bitte klicken.

Betriebsübergang

Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. § 613 a BGB sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber mit übergehen. Auch Einkommen und sozialer Besitzstand sind in beschränktem Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert. Obwohl der Schutz unvollkommen ist, enthält § 613 a BGB wichtige Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer/innen.
Der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils schuldet den übergegangenen Arbeitnehmer/innen alles, was auch der ehemalige Arbeitgeber schuldete. Auch Ansprüche aus betrieblichen Altersversorgungsregelungen (verfallbare und unverfallbare Anwartschaften) werden übertragen.

zurück